Kmarts Gesichtserkennungssystem als rechtswidrige Datenschutzverletzung eingestuft
2025-09-22

Der australische Datenschutzbeauftragte hat entschieden, dass die Verwendung der Gesichtserkennungstechnologie (FRT) durch Kmart Australia Limited zur Bekämpfung von Betrugsfällen bei Rückerstattungen die Privatsphäre der Australier verletzt hat. Zwischen Juni 2020 und Juli 2022 setzte Kmart FRT in 28 Filialen ein und sammelte Gesichtsdaten ohne Zustimmung. Der Datenschutzbeauftragte stellte fest, dass das System unverhältnismäßig invasiv war und es weniger datenschutzverletzende Alternativen gab. Diese Entscheidung folgt auf eine ähnliche Entscheidung gegen Bunnings und unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, die Privatsphäre bei der Implementierung neuer Technologien zu priorisieren.
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